To display this page you need a browser with JavaScript support. Ausländische akademische Titel - Evaluation der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen
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AUSLÄNDISCHE AKADEMISCHE TITEL: EVALUATION DER GLEICHWERTIGKEIT VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN

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FÜR PRIVATPERSONEN


Bewertung von Bildungsabschlüssen für Privatpersonen

Core | Davidson ist das einzige private Institut für die Evaluation der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen in Europa. Unsere Gutachter bewerten akademische Titel aus allen Ländern der Welt im Hinblick auf ihre Gleichwertigkeit mit Bildungsabschlüssen jedes europäischen Staates. Inhabern von akademischen Titeln, die ein Gutachten für die Verwendung in den USA benötigen, wird nahe gelegt, sich an eines der erfahrenen Evaluationsinstitute dort zu wenden.

Die verbreitetsten Gründe für die Beantragung eines Gutachtens sind:

Jobsuche / Bewerbungen
Weiteres Studium
Erwerb einer Berufslizenz

Die Evaluationsgutachten von Core | Davidson genießen bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern, Bildungsträgern und anderen Organisationen einen hohen Grad von Akzeptanz. Interessenten sollten jedoch stets vor Antragstellung klären, ob und in welchem Umfang die Evaluation für einen bestimmten Zweck tatsächlich anerkannt wird.

Evaluationstypen

Basis Evaluation (£ 100 oder € 150)
  Evaluation eines Bildungsabschlusses und seines Äquivalentes in einem bestimmten europäischen Staat.
Ausführliche Evaluation (£ 150 oder € 225)
  Basis Evaluation und zusätzlich Evaluation jedes einzelnen Scheines. Dieser Evaluationstyp empfiehlt sich vor allem dann, wenn die genauen Inhalte eines Studiums für die beabsichtigte Nutzung des Gutachtens wichtig sind.


Antragsverfahren

Die folgenden Unterlagen werden benötigt, um das Antragsverfahren zu starten:

1.
Antragsformular (hier erhältlich)
Sie können uns das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular entweder per Fax oder auf dem Postweg zusenden. Die Zusendung per Fax empfiehlt sich, um das Antragsverfahren zu beschleunigen, da unsere Gutachter bereits mit den Informationen des Formulars tätig werden und diese dann später anhand der weiteren Dokumente überprüfen.

Antragsformulare, die als Dateianhang einer Email eingehen, werden nicht bearbeitet.
2. Zahlung der Evaluationsgebühr
Zahlungen der Evaluationsgebühr werden durch Banküberweisung vorgenommen. Die notwendigen Informationen werden nach Erhalt des Antrages mitgeteilt.
3. Beglaubigte Fotokopien aller Zeugnisse / Diplome und des Studienbuches o.ä.
4. Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die nicht in englischer Sprache ausgefertigt sind.
5. Curriculum oder Aufbau des / der Studienganges / -gänge, aus offiziellen Veröffentlichungen der Hochschule (n) kopiert und übersetzt, falls nicht in englischer Sprache ausgefertigt.
6. Beschreibung aller absolvierten Lehrveranstaltungen, aus offiziellen Veröffentlichungen der Hochschule (n) kopiert und übersetzt, falls nicht in englischer Sprache ausgefertigt. Dies wird nur für die Ausführliche Evaluation benötigt.

Für die unter 4-6 genannten Unterlagen sollte folgendes beachtet werden:

Die Unterlagen können mit dem Antragsformular oder separat versendet
  werden. Bei Versendung mit Antragsformular kommt nur der Postweg oder die Faxversendung in Frage, bei separater Versendung können die Unterlagen auch als Dateianhang einer E-Mail verschickt werden.

Wenn Antragsformular und weitere Unterlagen separat versendet
  werden, sollte eine Kopie oder Zweitausfertigung des ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars beigefügt werden.

Stempel und Unterschrift der beglaubigenden Stelle oder des Notars
  bzw. des vereidigten Übersetzers müssen auf allen Dokumenten deutlich erkennbar sein.

Originaldokumente sollten nur dann versendet werden, wenn dies
  ausdrücklich verlangt wurde.

Unsere Gutachten werden auch dann in englischer Sprache ausgefertigt,
  wenn der zuständige Gutachter die Sprache des Antragstellers oder des Landes, in dem das Gutachten Verwendung finden soll, beherrscht. Dagegen kann die Kommunikation in der Heimatsprache des Antragstellers erfolgen, soweit möglich.

Wir bieten einen kostengünstigen Übersetzungsservice für die folgenden
  Sprachen an: Französisch, Bulgarisch, Deutsch, Spanisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch und Russisch. Dieser Service kann sowohl für die Übersetzung der für die Evaluation erforderlichen Dokumente als auch des von uns in englischer Sprache ausgestellten Gutachtens in Anspruch genommen werden. Interessenten sollten die zu übersetzenden Dokumente als Dateianhang einer E-Mail oder per Fax an unser Büro senden, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.