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Zuständig
ist
die nationale Informationsstelle für akademische
Anerkennungsfragen (Swiss ENIC) bei der Rektorenkonferenz
der Schweizer Universitäten, die auf ihrer Webseite
folgende Auskunft gibt:
„Der Bund regelt den Erwerb und den Gebrauch
von Berufsbezeichnungen und Titeln nicht umfassend.
Es ist daher nicht die Aufgabe von Bundesbehörden,
die Rechtmässigkeit des Tragens von akademischen
und anderen Titeln nachzuprüfen und deshalb auch
nicht notwendig, den Titelträgern eine diesbezügliche
Bewilligung auszustellen.“ (Quelle) |