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DEGREE CONSULTING - VERKÜRZTES BACHELOR UND MASTER FERNSTUDIUM - ONLINE DEGREE

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ANERKENNUNG


Bundesrepublik Deutschland
Bundesrepublik Österreich
 
Zuständig ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dieses gibt in seinen FAQ zu akademischen Graden folgende Information:

"Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine anerkannte ausländische Universität, Hochschule oder andere postsekundäre Bildungseinrichtung, d.h. eine Institution, die von den zuständigen Stellen desjenigen Staates, zu dessen Bildungssystem sie gehört, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert, ist an Stelle dieses Grades der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen. " (
Quelle)

Die Nostrifikation ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem östereichischen akademischen Grad, nicht zu verwechseln mit der Führbarkeit, die bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen keiner besonderen Genehmigung bedarf.



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