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Zuständig
ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur. Dieses gibt in seinen FAQ zu akademischen
Graden folgende Information:
"Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit
eines ausländischen akademischen Grades ist die
Verleihung durch eine anerkannte ausländische
Universität, Hochschule oder andere postsekundäre
Bildungseinrichtung, d.h. eine Institution, die von
den zuständigen Stellen desjenigen Staates, zu
dessen Bildungssystem sie gehört, als postsekundäre
Bildungseinrichtung anerkannt ist. Wenn ein ausländischer
akademischer Grad in Österreich nostrifiziert,
ist an Stelle dieses Grades der entsprechende österreichische
akademische Grad zu führen. " (Quelle)
Die Nostrifikation ist die Gleichstellung eines ausländischen
mit einem östereichischen akademischen Grad,
nicht zu verwechseln mit der Führbarkeit, die
bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen keiner
besonderen Genehmigung bedarf.
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