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DEGREE CONSULTING - VERKÜRZTES BACHELOR UND MASTER FERNSTUDIUM - ONLINE DEGREE

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ANERKENNUNG


Bundesrepublik Deutschland
 
Die Führung ausländischer akademischer Grade unterliegt den Bestimmungen des Bundeslandes, in dem die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz unterhält. Das Einzelgenehmigungsverfahren wurde inzwischen zu Gunsten allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen abgeschafft. Als Beispiel soll hier das Brandenburgische Hochschulgesetz – BbgHG in der aktuellen Fassung vom 20. Mai 1999 zitiert werden:

“Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule und aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, darf in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.“

Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen. Weitere Auskünfte erteilen die Wissenschaftsministerien der Bundesländer.


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