Im Verkürzten
Fernstudium erworbene akademische
Grade
genießen
volle Anerkennung
In
den meisten Ländern der Erde gibt es keine gesetzlichen
Regelungen über die Führbarkeit akademischer Grade.
Status und Anerkennung eines Hochschulabschlusses hängen
dort im wesentlichen von der individuellen Einschätzung
der Arbeitgeber und des sozialen Umfeldes ab.
Akademische Grade staatlicher, staatlich anerkannter und/oder
durch eine anerkannte Organisation akkreditierter Hochschulen
genießen im allgemeinen unbegrenzte Anerkennung. Die
Erfüllung der genannten Kriterien ist für alle
Hochschulen, die von unseren Degree Consultants für
den Beratungsprozess in Betracht gezogen werden, gegeben.
Ob ein akademischer Grad durch Abschluss eines traditionellen
oder eines verkürzten Fernstudiums erlangt wurde, ist
für die Anerkennung weitgehend bedeutungslos. Heute
werden reine Fernstudiengänge sogar von Elite-Universitäten
wie Cambridge, Berkeley, Harvard und Stanford angeboten.
In einem Interview mit dem Wall Street Journal sagte Harvard-Präsident
Steven Hyman hierzu, dass man von einem vielbeschäftigten
Berufstätigen schliesslich nicht erwarten könne,
nach Boston (dem Sitz Harvards) zu kommen.
Bevor Sie weiterlesen, wie die Anerkennung ausländischer
akademischer Grade in den Bundesrepubliken Deutschland und
Österreich und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
geregelt ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass diese Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen.
Diese bleibt rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Es handelt
sich lediglich um Wiedergabe der persönlichen Meinung
der Urheber nach Lektüre von Gesetzestexten und Fachpublikationen.